Das Intrastat – System wird bei der Datensammlung für den innengemeinschaftlichen Handel mit Waren zwischen EU und Republik Bulgarien eingesetzt.
Erklärungspflicht für die Daten im Intrastat-System haben Händler, die die vom Natinalen Statistikinstitut die Schwellen für Versand und Einfuhr erreicht haben /die werden jedes Jahr bestimmt, für 2015 ist die Schwelle für den Einfuhr ist 370 000 BGN, und für den Versand – 220 000 BGN/
Falls Ihre Firma die bestimmten Schwellen überschreitet und sich als Intrastat-Betreiber anmelden soll, können wir Ihre Erklärungen einreichen, indem wir die Listen für den Warenverkehr vorbereiten.
